Endodontologie

(Wurzelkanalbehandlung)

Endodontologie (Wurzelkanalbehandlung) 2017-12-08T21:25:14+00:00

Project Description

Endodontologie (Wurzelkanalbehandlung)

Endodontologie (Wurzelkanalbehandlung)
Die Wurzelkanalbehandlung ist für viele Patienten eine sehr unangenehme Erfahrung – meist fängt es mit Schmerzen an, die sich bis in den Kopf ziehen und einem schlaflose Nächte bereiten.

Beim Zahnarzt wird dann der „Nerv gezogen“ um den Zahn wieder schmerzfrei zu bekommen. So erklären es die Patienten zumindest.
Doch wie kommt es überhaupt dazu, und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es heutzutage.

Zähne die eine Karies haben, welche das Innere des Zahnes erreicht hat, müssen meist wurzelkanalbehandelt werden. Die Karies hat sich durch den harten, äusseren Zahnschmelz und das innere Dentin gefressen und sozusagen den Hohlraum des Zahnes erreicht, den man Pulpa nennt. Dort findet die Versorgung des Zahnes statt, hier laufen Nerven und Blutgefäße und Bindegewebszellen. Den Zahnnerv kann man auch mit einem Baum vergleichen, der sehr viele kleine Äste hat, die sich in der Wurzel verzweigen. Ist die Zahnpulpa irreparabel entzündet, bleiben einem dann 2 Möglichkeiten um die Schmerzen zu bekämpfen; der Zahn wird entfernt, oder aber man entfernt das entzündete Gewebe aus dem Hohlraum soweit es geht und verschließt diesen dann mit einem Füllmaterial. Das nennt man dann Wurzelkanalbehandlung. Einige Zähne sterben auch ab, ohne dass es vorher zu Beschwerden gekommen ist. Das Pulpagewebe ist dann zwar entzündet, macht aber keinerlei Beschwerden. Dies kann durch ein Trauma oder eine externe Resorption verursacht werden, oder aber, wenn der Patient sowieso starke Schmerzmittel einnimmt und es quasi nicht merkt.
Auch wenn ein Zahn so stark abgebrochen ist, daß kein Halt mehr für eine Zahnkrone vorhanden ist, kann eine Verankerung mit einem Stift im Wurzelkanal sinnvoll sein und vorab die Wurzelkanalbehandlung. In einigen Fällen wird im Röntgenbild eine Knochenentzündung festgestellt, die auch ohne vorherige Wurzelkanalbehandlung nicht behandelt werden kann. Eine letzte Indikation kann auch von einer Parodontose herrühren. Durch eine tiefe Zahnfleischtasche infiziert sich sozusagen der Zahnnerv von unten nach oben, ohne vorherige Karies.

Den meisten Patienten kann eine Wurzelkanalbehandlung helfen, bei einigen Patienten, wenn zum Beispiel eine Endokarditisprophylaxe nötig ist, ist es allerdings nicht indiziert.

Durchführung:
Nach entfernen der Karies und Anästhesie, wird meist durch die Kaufläche ein Zugang zur Pulpa geschaffen. Der Zahn wird eröffnet. Bei überkronten Zähnen ist ein Entfernen der alten Krone nötig. Dann wird maschinell das entzündete Gewebe entfernt, der Hohlraum desinfiziert und gespült, getrocknet und mit einer gummiähnlichen Masse wieder aufgefüllt (Guttapercha). Zur Kontrolle müssen mindestens 2 Röntgenbilder während der Behandlung angefertigt werden.
In einigen Fällen wird auch noch für 1-2 Wochen ein Medikament in den Hohlraum gelegt, um den Zahn zu beruhigen.
Die Erfolgsquote wird in der Literatur zwischen 85-95% angegeben, es sei denn es waren röngenologisch bereits Anzeichen einer Knochenentzündung vorhanden. Dann sinkt die Prognose auf 70%.

Welche Risiken birgt die Behandlung:

Es kann zu Perforationen, Instrumentenfrakturen, Überpressen von Material, Nichterreichen eines adäquaten apikalen Endpunktes der Aufbereitung und Füllung, postoperativen Beschwerden und ausbleibender Heilung kommen.
Es ist immer nur ein Versuch den Zahn zu erhalten.
Bei Nichtbehandlung kann der chronische Zustand in eine aktive Form wechseln, was weiter bestehende Beschwerden/Schmerzen, ein Einsetzen dieser und/oder das Auftreten einer Schwellung bedeutet/bedeuten kann.
Der durch die Entzündung erhöhte Bakteriengehalt im Blut kann sich bei Herzvorerkrankungen negativ auswirken (erhöhtes Endokariditisrisiko).
Oft sind die zu behandelnden Zähne nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, dann ist die Wurzelkanalbehandlung eine reine Privatleistung!

Die Wurzelkanalbehandlung wird aber unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellten Mittel und die veranschlagte Zeit für eine adäquate Aufbereitung und Desinfektion des Wurzelkanalsystems nicht ausreichend sind, bieten wir den Patienten an, die Wurzelkanalbehandlung auf medizinisch höchstem Niveau durchzuführen, hier sind dann nur die Zusatzkosten vom Patienten privat zu tragen.
Die veranschlagten Kosten sind Maximalkosten, Sie entnehmen Sie bitte dem für Sie angefertigten Kostenvoranschlag.
Bei Erfolg der Wurzelkanalbehandlung ist in der Regel eine Überkronung mit Stift oder Teilüberkronung des Zahnes zur Stabilisierung notwendig. Die anfallenden Kosten erhalten Sie von uns in einem gesonderten Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und einer erneuten Röntgenkontrolle nach circa 3 Monaten Wartezeit.

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